Schuleigener Hygieneplan - gültig ab dem 22.02.2021
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Schuleigener Hygieneplan
Stand 26.10.2020, Ergänzung und Überarbeitung des schuleigenen Hygieneplans,
gültig ab dem 22.02.2021
Vorwort
Im vorliegenden schuleigenen Hygieneplan der Erich Kästner-Schule sind nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die wichtigsten Eckpunkte des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Da sich die Sach- und Entscheidungslage sowie die rechtlichen Vorschriften jederzeit ändern können, wird der Hygieneplan fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Die Lehrerinnen sowie die Mitarbeiterinnen der Betreuung bringen den Schülerinnen und Schülern (SuS) nicht nur die wichtigsten Prinzipien eines hygienischen Verhaltens nahe, sondern gehen dabei auch mit gutem Beispiel voran.
Die Schulgemeinde (Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte) wird in geeigneter Form über die in diesem Plan festgeschriebenen Hygienemaßnahmen unterrichtet.[1]
Er basiert maßgeblich auf dem aktuellen Hygieneplan 7.0 und dem Ministerschreiben vom 11.02.2021.
1. Persönliche Hygiene
„Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.“[2]
Um die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus zu verringern, werden an der Erich Kästner-Schule daher folgende Maßnahmen vereinbart und ab sofort umgesetzt.
Die Regelungen des Hygieneplans 7.0 und der Allgemeinverfügung des SEK vom 15.02.2021 werden übernommen.
Der Präsenzunterricht muss mit MNS durchgeführt werden, der Sportunterricht findet ohne MNS statt.
Im schulischen Kontext wird der durch den Hygieneplan 7.0 geforderte Unterricht geplant und durch den jeweils gültigen Stundenplan umgesetzt. Der Gong bleibt ausgeschaltet, die Pausenzeiten 09.25 bis 09.40 Uhr und 11.15 bis 11.30 Uhr bleiben festgelegt.
Die Klassen bzw. Lerngruppen legen nach 30 bis 40 Minuten Unterricht eine MNS freie Pause (Tragezeitbegrenzung wird festgelegt auf max. 40 Minuten, Pausenzeit 10 Minuten) in dem zugewiesenen Pausenbereich, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, mit der Lehrkraft ein. Dabei wird das Gebäude ohne großen Lärm verlassen bzw. betreten.
Alle Pausenzeiträume (nach 20 bzw. 40 Minuten) werden durch kurzes Öffnen der Fenster (nicht kippen) zum Stoßlüften (3-5 Minuten) der Klassenräume genutzt.
Der Unterricht findet bei geschlossenen Fenstern statt!
Die Lehrkräfte holen ihre Klassen zum Unterrichtsbeginn und nach den Regelpausen um 09.40 Uhr bzw. um 11.30 Uhr aus den gekennzeichneten Pausenbereichen ab und begleiten ihre SuS in die Unterrichtsräume.
Nach allen Pausen und vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn müssen zur Hygienevorsorge die Hände gewaschen werden.
Nach Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt, einer Meinungsbildung in der Gesamtkonferenz, der Anhörung der Schulkonferenz und unter Einhaltung der Pausenregelungen bleibt die Maskenpflicht für das Schulgelände in den Pausenbereichen der Klassen der Erich Kästner-Schule als maskenfreier Zeitraum (Tragezeitbegrenzung MNB) aufgehoben. Hierbei muss untereinander ein Mindestabstand von 1, 5 Metern eingehalten werden.
Sollte eine Begegnung außerhalb des Klassenraumes (Präsenzunterricht) mit anderen Klassenverbänden doch unumgänglich werden, muss die Maskenpflicht umgesetzt werden.
Eine Maskenpflicht besteht beim Verlassen der Klasse bzw. des Pausenbereichs (Toilettenbesuch oder Einkauf in der Cafeteria), bis die SuS wieder in ihrem Pausenbereich oder Klasse angekommen sind; auf den Wegen darf weder gegessen noch getrunken werden. In die Cafeteria gehen nur diejenigen SuS, welche etwas einkaufen wollen.
Bei LiV - Prüfungen werden die Stunden ausnahmsweise auf 45 Minuten bis zur Maskenpause festgelegt.
Da der MNS unterschiedliche Beeinträchtigungen für die SuS hat, werden Klassenarbeiten, Klassentests und alle sonstigen Prüfungen mit dem nötigen Abstand untereinander von 1,5 Metern, guter Raumdurchlüftung und ohne MNS durchgeführt. Der MNS darf hierbei am Sitzplatz im Sitzen abgenommen werden.
Der „Laubengang“ vor Gebäude 1 muss frei bleiben für die SuS, welche die Toilette aufsuchen bzw. die Cafeteria zum Kauf von bspw. Snacks besuchen möchten. Er ist kein Aufenthaltsbereich für SuS, außer in Regenpausen.
Die Gebäudeaufsicht der SuS wird mit MNS ausgeführt.
Für SuS, welche keinen MNS haben, sind in allen Klassen MNS vorhanden.
Bei angemeldeten Regenpausen gilt im Gebäude und auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht. Hier wird die maskenfreie Zeit (Tragezeitbegrenzung und entsprechende Pausen) in den Klassenräumen durchgeführt.
Das Abstandsgebot gilt grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände.
Diese schulische Hygieneverordnung gilt bis zur Erneuerung der Hygieneverordnungen durch das HKM oder Gesundheitsamt.
Die entsprechenden Markierungen (Boden-, Wandmarkierungen) im Gebäude behalten ihre Gültigkeit, die Pausenbereiche sind in ihren Grenzen (wo nötig) markiert.
Alle SuS müssen durch alle Lehrkräfte im Unterricht in ihre Pausenbereiche begleitet und eingewiesen werden. Auf die strikte Einhaltung, insbesondere der Abstände, muss hingewiesen werden.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die SuS auf dem direkten Weg das Schulgelände, alle SuS, welche in der Hausaufgabebetreuung sind, treffen sich im Atrium. Dort, wo der Abstand von 1,5 m untereinander eingehalten werden kann, muss kein MNS getragen werden. Bei Regen treffen sich die SuS des Ganztages in der Aula und müssen einen MNS tragen.
Die Hausaufgabenbetreuung wird in festen Kohorten durchgeführt, eine Maskenpause muss nach 30 Minuten in einer Länge von 10-15 Minuten durchgeführt werden.
Sollten sich im Unterricht Anzeichen (Übelkeit, Schwindel, Mattigkeit o.ä.) bei Schülerinnen und Schülern ergeben, müssen diese Schülerinnen und Schüler sofort den MNS abziehen und in Begleitung eines symptomlosen Schülers oder Schülerin an die frische Luft, bis die Symptome sich bessern. Da Lehrkräfte in der Regel keine fachliche Qualifikation haben, um diese körperlichen Erscheinungen zu überprüfen, müssen die Schülerinnen und Schüler bis zur Verbesserung ohne MNB verbleiben. Im Anschluss kann anstatt der MNB ein Gesichtsschild getragen werden, eine Befreiung von der Maskenpflicht kann nur durch ein Attest eines Arztes erfolgen. Eine zeitlich sehr begrenzte Befreiung von der Maskenpflicht durch die Lehrkraft kann im Ausnahmefall förderlich sein.
Nach einem solchen Vorfall sollte die Klassenlehrkraft, nach Möglichkeit am selben Tage, mit den Erziehungsberechtigten ins Gespräch kommen. Der Vorfall muss besprochen werden und eine Vorstellung beim entsprechenden Arzt zur Überprüfung aufgrund der aufgetretenen Symptome dringend empfohlen werden. In der Schülerakte wird ein entsprechender Vermerk als Information und Reaktion eingefügt (Haftung).
Sollte eine Schülerin oder Schüler durch ein ärztliches Attest von der MNB befreit sein, bekommt diese Schülerin oder Schüler ein Platz mit mind. 1,5 Metern Abstand zu den anderen Schülerinnen und Schülern in der Sitzordnung zugewiesen.
Anlagen sind der Raumplan, Aufsichtszonen, Pausenzeiten und die eingeteilten Pausenflächen.
Die Schulleitung der Erich Kästner-Schule
[1] vgl. Schreiben des Ministerialdirigenten vom 22.04.2020, S. 2
[2] Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22.04.2020, S. 2